Die Hundesteuer ist eine weitere kommunale Steuer, deren Festsetzung und Erhebung der zuständigen Gemeinde zusteht. Sie ist zu bezahlen für Hunde, die über vier Monate alt sind und im Stadtgebiet gehalten werden.
Der Regelbetrag für einen Hund im Nürnberger Stadtgebiet beträgt jährlich 132 Euro, für Kampfhunde erhöht sich der Satz auf 1.056 Eurp pro Jahr. Von der Besteuerung ausgenommen sind Blinden- und Rettungshunde sowie ähnliche Sonderfälle.
Im Stadtgebiet Fürth beträgt die Hundsteuer 120 Euro im Jahr; die Stadt Erlangen verlangt vom Hundehalter 96 Euro für den ersten Hund, für jeden weiteren Hund 132 Euro im Jahr.
Als Nachweis für die Bezahlung der Hundesteuer erhält der Halter eine Hundesteuermarke, die als Kennzeichnung außerhalb des Hauses vom Tier zu tragen ist.
Passend zum Thema Hunde die BFH-Entscheidung:
http://www.kostenlose-urteile.de/BFH-Aufwendungen-eines-Polizei-Hundefuehrers-fuer-den-Diensthund-sind-Werbungskosten.news10362.htm