Zur klassischen Steuerberatung gehören sämtliche Tätigkeiten, die in Zusammenhang mit den steuerlichen Pflichten bzw. mit der Durchsetzung der Rechte des Steuerbürgers stehen.
Zuerst fällt darunter die Erstellung sämtlicher Steuererklärungen für natürliche und juristische Personen sowie und die dazu gehörige Beratung. Weiter zählt dazu die Prüfung von Steuerbescheiden sowie die Einlegung von Rechtsmitteln. Zur Steuerberatung im engeren Sinne rechnet man auch die Beratung und Durchführung von außergerichtlichen (Einsprüche, Beschwerden u.a.) und gerichtliche (Klagen vor den Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof) Rechtsbehelfen.
Das Leistungsspektrum der klassischen Steuerberatung wird abgerundet durch die Betreuung von Betriebs- und anderen Prüfungen durch die Finanzverwaltung und Sozialversicherungsträger. Als Vorbehaltsaufgabe der steuerberatenden Berufe gilt auch die Erstellung von Jahresabschlüssen.