Die Spezialisierung schreitet auch in den steuerberatenden Berufen voran.
Die Bundessteuerberaterkammer beginnt dieser Tatsache durch die Einführung so genannter Fachberater Rechnung zu tragen. Bisher verleiht die Kammer allerdings nur die Fachberaterbezeichnungen für internationales Steuerrecht sowie für Zölle und Verbrauchsteuern.
Dies hat wiederum den Deutschen Steuerberaterverband auf den Plan gerufen, der zusätzlich Fachberater-Bezeichnungen
- Fachberater/-in für Rating (DStV)
- Fachberater/-in für Sanierung und Insolvenzverwaltung (DStV)
- Fachberater/-in für internationale Rechnungslegung (DStV)
- Fachberater/-in für Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung (DStV)
- Fachberater/-in für Unternehmensnachfolge (DStV)
- Fachberater/-in für Mediation (DStV)
- Fachberater/-in für Controlling und Finanzwirtschaft (DStV
einführte. Die führte allerdings zum einem Gerangel um die Zuständigkeiten mit der Bundessteuerberaterkammer, das jedoch für den Steuerbürger, der auf der Suche nach einem Steuerspezialisten ist, keinerlei Bedeutung hat.