Laut Finanzgerichtsordnung ist das Finanzgericht Nürnberg ein oberes Landesgericht und zugleich als Eingangsgricht erste Instanz.. In seinen Zuständigkeitsbereich fallen Unter-, Ober- und Mittelfranken sowie die Oberpfalz. Das FG Nürnberg hat sieben Senate. Ihm übergeordnet ist nur der Bundesfinanzhof in München.
Die sachliche Zuständigkeit des FG erstreckt sich auf öffentlich-rechtliche Streitigkeiten über Abgaben, insbesondere Steuern, die von den Bundes- und Landesbehörden verwaltet werden. Für kommunale Steuern wie Gewerbe- und Grundsteuer sind nicht die Finanzgerichte, sondern die Verwaltungsgerichte zuständig.
Das FG Nürnberg befindet sich in der Deutschherrnstraße 8, 90429 Nürnberg. Die Kommunikationsverbindungen sind Telefon 0911 / 270 76-0 und Telefax 0911 / 270 76 290 sowie E-Mail poststelle@fg-n.bayern.de.