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Finanzgericht Nürnberg

Laut Finanzgerichtsordnung ist das Finanzgericht Nürnberg ein oberes Landesgericht und zugleich als Eingangsgricht erste Instanz.. In seinen Zuständigkeitsbereich fallen Unter-, Ober- und Mittelfranken sowie die Oberpfalz. Das FG Nürnberg hat sieben Senate. Ihm übergeordnet ist nur der Bundesfinanzhof in München. … Weiterlesen

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